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Sie kennen das Konzept von Hardware Keylogger bereits? Warum nicht einen Schritt weiter gehen und anstelle von gedrückten Tasten ganze Screenshots einfangen? Genau das macht dieser winzige Video-Logger: Er fängt unbemerkt Screenshots ein und speichert sie als JPEG-Dateien im eingebauten Flashspeicher mit 4 Gigabytes Speicherplatz. Schließen Sie einfach den Video-Logger an DVI, VGA oder HDMI Schnittstelle der Grafikkarte an, und sofort beginnt er, die Screenshots alle paar Sekunden aufzunehmen. Um die gespeicherten Bilder anzuschauen, schalten Sie das Gerät in den USB-Stick-Modus um, und es wird als ein Wechsellaufwerk angezeigt, das JPEG-Dateien enthält.
VideoGhost ist ein kleiner innovativer Framegrabbler, der im Inneren eines standardmäßigen Videokabels versteckt ist. Er kann das Videosignal aus einem Computer oder Laptop einfangen. Der eingebaute leistungsfähige FPGA-Chip und der Mikroprozessor ermöglichen die Konvertierung des eingefangenen Videosignals in ein JPEG-Bild und seine Aufzeichnung im eingebauten Speicher mit 2 Gigabytes Speicherplatz. VideoGhost ist ein rein elektronisches Gerät, das heißt, es braucht keine Treiber oder Software und beeinträchtigt die Videoübertragung zum Monitor oder Fernseher nicht.
Das Starten des Geräts ist sehr einfach: Den Video-Logger einfach zwischen den Video-Anschluss und den Monitor oder Fernseher anschließen. Dann das USB-Kabel an einen freien USB-Eingang anschließen (nur zur Energieversorgung des Geräts).
Das Anschauen der gespeicherten Bilder ist ähnlich wie bei einer Digitalkamera. Benutzen Sie dazu den persönlichen USB-Schlüssel, der zusammen mit dem Gerät geliefert wurde, und schließen Sie das Gerät an einen USB-Eingang am Computer an. Der Video-Logger wird als ein Wechsellaufwerk angezeigt, das die eingefangenen Bilder als JPEG-Dateien enthält. Diese Bilder werden auch Informationen über Zeit und Datum der Aufzeichnung enthalten. Wechsellaufwerk mit JPEG-Dateien
Es hängt von der Art von Videoanschluss im Gerät ab, das überwacht werden soll. Es kann DVI (weißer rechteckiger Stecker), VGA (blauer 15 Pin Stecker des alten Typs) oder HDMI (kleiner schwarzer oder grauer Stecker) sein. Im Zweifelsfall schauen Sie in der Produkttabelle nach.
Genau gesagt ist dazu Rücksprache mit einem Anwalt notwendig, um Einzelheiten über die lokale Gesetzgebung sowie die Anwendung, für die das Gerät benutzt werden soll, zu erhalten. Grundsätzlich ist die Überwachung des eigenen Computers zulässig, was bedeutet, dass man verfolgen kann, wozu die Kinder und Familienmitglieder den Computer benutzen. Um die Mitarbeiter überwachen oder jegliche sonstige Aufsichtsmaßnahmen vornehmen zu dürfen, ist es notwendig, offensichtlich darüber zu informieren. Aus offensichtlichen Gründen ist es NICHT LEGAL, dieses Gerät für Spionagezwecke oder zur Erlangung vertraulicher Informationen zu benutzen.
Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie VideoGhost - Benutzerhandbuch, oder fragen Sie uns einfach.
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