• Out-of-Stock
VideoGhost
search
  • VideoGhost
  • VideoGhost
  • VideoGhost
  • VideoGhost
  • VideoGhost
  • VideoGhost
  • VideoGhost
  • VideoGhost

VideoGhost

129,99 €
Bruttopreis

Zum Patent angemeldete Technik

Sie kennen das Konzept von Hardware Keylogger bereits? Warum nicht einen Schritt weiter gehen und anstelle von gedrückten Tasten ganze Screenshots einfangen? Genau das macht dieser winzige Video-Logger: Er fängt unbemerkt Screenshots ein und speichert sie als JPEG-Dateien im eingebauten Flashspeicher mit 4 Gigabytes Speicherplatz. Schließen Sie einfach den Video-Logger an DVI, VGA oder HDMI Schnittstelle der Grafikkarte an, und sofort beginnt er, die Screenshots alle paar Sekunden aufzunehmen. Um die gespeicherten Bilder anzuschauen, schalten Sie das Gerät in den USB-Stick-Modus um, und es wird als ein Wechsellaufwerk angezeigt, das JPEG-Dateien enthält.

Interface: VGA
Farbe: Blue
PRO/MAX: Basic
Menge
Out-of-Stock

Nutzen Sie die Möglichkeiten zahlreichen neuen Funktionen:

  • Kompatibel mit allen Geräten der DVI, VGA und HDMI Typen
  • Unterstützt Bildauflösung bis Full-HD 1080p (1920 x 1080) sowie WUXGA (1920 x 1200)
  • Arbeitet mit Computern und externen Laptop-Monitoren zusammen
  • Kein Netzteil notwendig (die Spannung wird durch den USB-Anschluss entnommen)
  • Eingebauter JPEG Encoder
  • 4 Gigabytes eingebauter Speicher in allen Versionen
  • Eingebautes Zeiterfassungsmodul und eingebaute Batterie mit über 7 Jahre Lebensdauer!
  • Keine Software oder Treiber erforderlich, mit den Windows, Linux und Mac Systemen kompatibel
  • Sehr kompakt und diskret, sieht wie eine Mini-Verlängerungsschnur aus
  • Unsichtbar für den Computer, unauffindbar für Scansoftware
  • Mögliche Farboptionen: Weiß, Schwarz, Grau, Blau
  • Keine Konfiguration notwendig, sofort einsatzbereit!
  • Auch erweiterte Versionen des Produkts sind erhältlich - VideoGhost Pro & VideoGhost Max

Anwendungen

  • WWW-, E-Mail- und Chatnutzung durch Kinder und Mitarbeiter überwachen
  • Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter überwachen
  • Ihr Kind vor den Internetgefahren schützen
  • Behalten Sie Schnappschüsse aus den Vorführungen, Präsentationen, Filmen, Kameras

Wie funktioniert das?

VideoGhost ist ein kleiner innovativer Framegrabbler, der im Inneren eines standardmäßigen Videokabels versteckt ist. Er kann das Videosignal aus einem Computer oder Laptop einfangen. Der eingebaute leistungsfähige FPGA-Chip und der Mikroprozessor ermöglichen die Konvertierung des eingefangenen Videosignals in ein JPEG-Bild und seine Aufzeichnung im eingebauten Speicher mit 2 Gigabytes Speicherplatz. VideoGhost ist ein rein elektronisches Gerät, das heißt, es braucht keine Treiber oder Software und beeinträchtigt die Videoübertragung zum Monitor oder Fernseher nicht.

Das Starten des Geräts ist sehr einfach: Den Video-Logger einfach zwischen den Video-Anschluss und den Monitor oder Fernseher anschließen. Dann das USB-Kabel an einen freien USB-Eingang anschließen (nur zur Energieversorgung des Geräts).

Wie kann ich die aufgezeichneten Bilder anschauen?

Das Anschauen der gespeicherten Bilder ist ähnlich wie bei einer Digitalkamera. Benutzen Sie dazu den persönlichen USB-Schlüssel, der zusammen mit dem Gerät geliefert wurde, und schließen Sie das Gerät an einen USB-Eingang am Computer an. Der Video-Logger wird als ein Wechsellaufwerk angezeigt, das die eingefangenen Bilder als JPEG-Dateien enthält. Diese Bilder werden auch Informationen über Zeit und Datum der Aufzeichnung enthalten. Wechsellaufwerk mit JPEG-Dateien

Welche Version brauche ich?

Es hängt von der Art von Videoanschluss im Gerät ab, das überwacht werden soll. Es kann DVI (weißer rechteckiger Stecker), VGA (blauer 15 Pin Stecker des alten Typs) oder HDMI (kleiner schwarzer oder grauer Stecker) sein. Im Zweifelsfall schauen Sie in der Produkttabelle nach. 

Ist das legal?

Genau gesagt ist dazu Rücksprache mit einem Anwalt notwendig, um Einzelheiten über die lokale Gesetzgebung sowie die Anwendung, für die das Gerät benutzt werden soll, zu erhalten. Grundsätzlich ist die Überwachung des eigenen Computers zulässig, was bedeutet, dass man verfolgen kann, wozu die Kinder und Familienmitglieder den Computer benutzen. Um die Mitarbeiter überwachen oder jegliche sonstige Aufsichtsmaßnahmen vornehmen zu dürfen, ist es notwendig, offensichtlich darüber zu informieren. Aus offensichtlichen Gründen ist es NICHT LEGAL, dieses Gerät für Spionagezwecke oder zur Erlangung vertraulicher Informationen zu benutzen.

Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie VideoGhost - Benutzerhandbuch, oder fragen Sie uns einfach. 

Besondere Bestellnummern

ean13
5906874492918